AGB

Silke Breig-Lauel
Vokkenaustraße 61
76139 Karlsruhe

Telefon: +49 (0) 17620749213
E-Mail: info@hundumgluecklich.de

alter Hund
  1. Geltungsbereich
    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des
      Hundetrainers/der Hundeschule, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem
      Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
    2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben.
      Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen.
      Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt.
      Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen
      an den Veranstalter absenden.
  2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt
    1. Der Veranstalter bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coachingveranstaltungen
      und Seminare für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots
      wird von dem Veranstalter in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und
      von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
    2. Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung
      auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes
      Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter ein
      Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des
      Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.
    3. Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere
      Veranstaltung(en) an. Die Anmeldung kann von dem Teilnehmer nur bis spätestens 24 Stunden
      vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung(en) gegen Zahlung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
      30 % der auf die betreffende(n) Veranstaltung(en) entfallenden Teilnahmegebühr(en) storniert werden.
      Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung in
      voller Höhe fällig.
    4. Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag
      über und für die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Ziff. 2.3 findet entsprechend Anwendung.
    5. Der Veranstalter behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der
      Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar
      ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten
      bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten
      würden.
    6. Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden
      Umstände nachweist und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
    7. Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr
      unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu.
  3. Vertragsdauer und Vergütung
    1. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
    2. Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des
      Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
    3. Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn,
      ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter
      berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist
      der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den
      Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.
    4. Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers
      entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
  4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
    1. Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1
      bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer
      daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.
    2. Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so
      behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
      Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich
      ein geringer Schaden entstanden ist.
  5. Allgemeine Teilnahmebedingungen
    1. Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige
      Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung
      vorzulegen.
    2. Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber
      den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
    3. Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer
      Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw.
      Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis
      ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
    4. Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln
      zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte
      Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten
      Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei
      Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung
      auszuschließen.
    5. Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass
      ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert
      der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt,
      frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
    6. Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren
      Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter
      berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält
      sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren
      Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
  6. Haftung
    1. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
      Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der
      Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht
      wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden
      von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
    2. Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte
      Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den
      Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht
      werden.
  7. Sonstige Bestimmungen
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
      der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung
      verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen
      Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
    2. Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
    3. Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
      Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet
      hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien
      mündlich getroffen werden.